Private Krankenvollversicherung
Ein guter Krankenversicherungsschutz ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit individueller Krankheitskosten unverzichtbar.
Grundsätzlich besteht sowohl die Möglichkeit des Abschlusses einer Privaten Krankenversicherung als auch diejenige der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwischen beiden Systemen bestehen signifikante Unterschiede. Dies gilt insbesondere für den in zahlreichen Tarifen der privaten Krankenversicherung erheblich umfangreicheren Leistungsumfang.
So bietet die private Krankenversicherung je nach gewähltem Tarif zum Beispiel folgende Leistungsmerkmale:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl (Chefarztbehandlung)
- Bis zu 100% Erstattung für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel (keine Zuzahlung)
- Keine Praxisgebühr
- Leistung für Sehhilfen
- Hohe Erstattung für Zahnersatz
- Möglichkeit der Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
Eine private Kranken(voll)versicherung können folgende Personengruppen abschließen:
- Arbeitnehmer, die mit ihrem Brutto-Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr überschreiten. Im Jahr 2011 liegt diese Grenze bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 49.500,- EUR. Die frühere „Drei-Jahres-Regelung“ ist ab Beginn des Jahres 2011 hinfällig.
- Selbstständige oder Freiberufler
- Beamte oder Beamtenanwärter unter Berücksichtigung der jeweils für sie geltenden Beihilfevorschriften
- Studenten
Alle anderen Personengruppen sind in der Regel Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht für diese Personengruppe jedoch die Möglichkeit den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für bestimmte Bereiche zu erweitern.
Auch die Möglichkeit eines so genannten Optionstarifes sollte von Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht gezogen werden. Mit diesem Produkt kann der gegenwärtige Gesundheitszustand „konserviert“ werden. Dabei erfolgt die vertragliche Zusicherung einer späteren Aufnahme in die Private Krankenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei vielen Anbietern kann ein solcher Optionstarif nur in Kombination mit einer stationären Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Gerade im Bereich der Privaten Krankenversicherung gilt: Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif erhebliche Unterschiede in Bezug auf Leistungsumfang und Beitragshöhe.
Als Versicherungsmakler beraten wir Sie objektiv und unabhängig von einzelnen Anbietern und helfen Ihnen den jeweils geeigneten Versicherungsschutz zu finden.

